
Gesetzlicher Auftrag
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem verpflichtet die Niedersächsische Verfassung u.a. alle Landkreise, den Verfassungsauftrag umzusetzen.
Nieders. Verfassung, Art.3, Abs. 2, Satz 3 |
Seit der Änderung der Niedersächsischen Landkreisordnung im Jahr 2005 ist der Landkreis Wesermarsch verpflichtet, über die Umsetzung des Verfassungsauftrags zu berichten. Den ersten Bericht für den Zeitraum 2004 bis 2006 finden Sie hier [PDF-Datei].
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt den Landkreis Wesermarsch zum Thema Chancengleichheit. Sie arbeitet deshalb
in der Kommunalverwaltung und –politik
- für die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
- mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern zu geschlechtsspezifischen Themen.
- in politischen Gremien.
in der Öffentlichkeit
- in Arbeitsgemeinschaften und Projekten.
- durch Vorträge, Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
- mit Gruppen, Verbänden und Institutionen.
- durch Beratung von Fachkräften und Bürgerinnen und Bürgern.

Landkreis Wesermarsch
Referat für Gleichstellungsfragen
- Frauenbüro -
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Ansprechpartnerin:
Ulla Bernhold
Gleichstellungsbeauftragte
Zimmer: 240
Telefon: 04401 927-288
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
gleichstellungsbeauftragte@lkbra.de
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung