
Leistungsbeschreibung
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anträge und Formulare
Mitarbeiter_innen des Fachdienstes
Anrede | Nachname | Funktion | Sonstige Angaben |
---|---|---|---|
Frau | Baer-Zimmermann | Sachbearbeitung | |
Frau | Dietrich | Sachbearbeitung | |
Frau | Dierks | Sachbearbeitung | |
Frau | Giehl | Leitung Zulassungsstelle | |
Frau | Nienstedt | Sachbearbeitung | |
Herr | Massarra | Sachbearbeitung | |
Frau | Ostendorff | Sachbearbeitung | |
Frau | Wefer | Sachbearbeitung |

Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
landkreis-wesermarsch@lkbra.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung