
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
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Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Spiekermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-213 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Astrid Wefer | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-290 |
Brigitte Koehler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-382 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Doris Fuerste | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-439 |
Frank Osterloh | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Gaby Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Hella Buesing | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-432 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Johanna Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-651 |
Juergen Langenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-233 |
Kirsten Thuemler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-423 |
Leistungsbeschreibung
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Fachlich freigegeben am
11.04.2011