
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
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Achim Plate | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-486 |
D. Pelka | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-494 |
Daniel Hendrich | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-448 |
Diana Hildebrandt | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-235 |
Frank Zelmer | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-232 |
Kathrin Mielke | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-320 |
Maren Lehmann | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-642 |
Murat Yildirum | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-607 |
Susanne Ripken | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-249 |
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion