
Was erledige ich wo?
Zuständig für:
Brake (Unterweser)
Leistung:
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Keine Treffer
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Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
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André Wilkens | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-612 |
Annette Bose | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-278 |
Christine Jatsch | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-371 |
Dirk Bohlen | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-359 |
Jochen Hauerken | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-357 |
Katrin Korbmacher | Fachdienst 63 - Bauaufsicht | 04401 927-225 |
Mark Joneleit | Fachdient 63 - Bauen | 04401 927-227 |
Peter Broetje | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-691 |
Petra Diekmann | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-277 |
Silke Kuck-Kleinschmidt | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-281 |
Susanne Gecer | Fachdienst 63 - Bauaufsicht | 04401 927-620 |
Susanne Kerst | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-671 |
Bezeichnung:
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare zum Download: