
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Anja Timpe | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-641 |
Heidi Bleckmann | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-396 |
Ines Frerichs | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-660 |
Martin Popken | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-238 |
Martin Popken | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-238 |
Niklas Rahn | Fachdienst 68 - Umwelt | 04401 927-317 |
Leistungsbeschreibung
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen. Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Für die Gewässerunterhaltung sind die Gewässereigentümer zuständig.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz