
Was erledige ich wo?
Zuständig für:
Brake (Unterweser)
Leistung:
Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Keine Treffer
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Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
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Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Spiekermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-213 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Astrid Wefer | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-290 |
Brigitte Koehler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-382 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Doris Fuerste | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-439 |
Frank Osterloh | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Gaby Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Hella Buesing | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-432 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Johanna Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-651 |
Juergen Langenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-233 |
Kirsten Thuemler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-423 |
Bezeichnung:
Kraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Verfahrensablauf
Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU); entfällt gemäß § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Fahrzeugen,
- deren erste HU noch nicht fällig war oder
- bei denen die Fälligkeit der nächsten HU für die zuständige Stelle aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichen zur Entstempelung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Formulare zum Download: