
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Achim Plate | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-486 |
D. Pelka | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-494 |
Daniel Hendrich | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-448 |
Diana Hildebrandt | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-235 |
Diana Hildebrandt | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-235 |
Frank Zelmer | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-232 |
Kathrin Mielke | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-320 |
Maren Lehmann | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-642 |
Murat Yildirum | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-607 |
Susanne Ripken | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-249 |
Wiebke Stoczack | Fachdienst 32 - Sicherheit & Ordnung | 04401 927-253 |
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011