
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Claus Koehne | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-491 |
Jasmin Fehner | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-693 |
Julia Karulska | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-488 |
Kerstin Kleemann | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-385 |
Martin Bolte | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-381 |
Monika Wessels | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-326 |
Silvia Peters | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-603 |
Stefanie Gloystein | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-754 |
Leistungsbeschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.