
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
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André Wilkens | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-612 |
Annette Bose | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-278 |
Christine Jatsch | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-371 |
Dirk Bohlen | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-359 |
Jochen Hauerken | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-357 |
Katrin Korbmacher | Fachdienst 63 - Bauaufsicht | 04401 927-225 |
Mark Joneleit | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-227 |
Peter Broetje | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-691 |
Petra Diekmann | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-277 |
Silke Kuck-Kleinschmidt | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-281 |
Susanne Gecer | Fachdienst 63 - Bauaufsicht | 04401 927-620 |
Susanne Kerst | Fachdienst 63 - Bauen | 04401 927-671 |
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
An wen muss ich mich wenden?
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.