
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Spiekermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-213 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Astrid Wefer | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-290 |
Brigitte Koehler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-382 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Doris Fuerste | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-439 |
Frank Osterloh | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Gaby Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Hella Buesing | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-432 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Johanna Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-651 |
Juergen Langenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-233 |
Kirsten Thuemler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-423 |
Maike Bielert | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-667 |
Melanie Busche | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-419 |
Monika Osterndorff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-216 |
Regina Schaefe | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-258 |
Ronald Plugge | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Leistungsbeschreibung
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (z. B. den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden.
Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.
An wen muss ich mich wenden?
Ist die Fahrbahn frei, soll die Unfallstelle gekennzeichnet und die Polizei verständigt werden. Der Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht. Kennen Sie den Revierinhaber, können Sie diesen auch direkt verständigen.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends,
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.