
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Spiekermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-213 |
Andreas Hoppe | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-341 |
Andreas Hoppe | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-341 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Astrid Wefer | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-290 |
Brigitte Koehler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-382 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Doris Fuerste | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-439 |
Frank Osterloh | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Gaby Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Hella Buesing | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-432 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Johanna Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-651 |
Juergen Langenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-233 |
Kirsten Thuemler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-423 |
Maike Bielert | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-667 |
Melanie Busche | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-419 |
Monika Osterndorff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-216 |
Leistungsbeschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Beförderung einer unteilbaren Ladung,
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 30,00 - 500,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
- nur für bestimmte Fahrtstrecken,
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.