
Was erledige ich wo?
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Andrea Lueers | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-420 |
Andrea Spiekermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-213 |
Andreas Hoppe | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-341 |
Antoan Massara | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-226 |
Astrid Wefer | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-290 |
Brigitte Koehler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-382 |
Carsten Brinkmann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-421 |
Doris Fuerste | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-439 |
Frank Osterloh | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Gaby Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-460 |
Hella Buesing | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-432 |
Janina Baer-Zimmermann | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04731 84-320 |
Jasmin Gerloff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-418 |
Johanna Stuehrenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-651 |
Juergen Langenberg | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-233 |
Kirsten Thuemler | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-423 |
Maike Bielert | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-667 |
Melanie Busche | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-419 |
Monika Osterndorff | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-216 |
Regina Schaefe | Fachdienst 36 - Straßenverkehr | 04401 927-258 |
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr