
Was erledige ich wo?
Zuständig für:
Brake (Unterweser)
Leistung:
Kommunale Ehrungen
Keine Treffer
1 - 8 / 8
Name | Abteilung | Telefon (tagsüber) |
---|---|---|
Eva Dienstag | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-256 |
Jasmin Fehner | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-693 |
Julia Karulska | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-488 |
Kerstin Kleemann | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-385 |
Martin Bolte | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-381 |
Monika Wessels | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-326 |
Silvia Peters | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-603 |
Stefanie Gloystein | Fachdienst 91 - Büro des Landrates | 04401 927-754 |
Bezeichnung:
Kommunale Ehrungen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Formulare zum Download:
.
Keine Treffer