
Was erledige ich wo?
26919 Brake (Unterweser)
26919 Brake (Unterweser)
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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Achim Plate | 04401 927-486 | |
Bjoern Stoever | 04401 927-210 | |
D. Pelka | 04401 927-494 | |
Daniel Hendrich | 04401 927-448 | |
Heidrun Laatz | 04401 927-232 | |
Kathrin Mielke | 04401 927-320 | |
L. Rohde | 04401 927-648 | |
Maren Lehmann | 04401 927-642 | |
Maurice Boeschen | 04401 927-234 |
Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Sonja Rakowski | 04401 927-650 | |
Susanne Ripken | 04401 927-249 |
Leistungsbeschreibung
Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche. Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.
Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
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