
Was erledige ich wo?
Stelle:
LANDKREIS WESERMARSCH - Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Adresse:
Ansprechpartner_innen:
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Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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André Wilkens | 04401 927-612 | |
Christine Jatsch | 04401 927-371 | |
Jenna Wohlers | 04401 927-461 | |
Karin Exner | 04401 927-462 | |
Katrin Korbmacher | 04401 927-225 | |
Mario Schulenberg | 04401 927-278 | |
Mark Joneleit | 04401 927-227 | |
Petra Diekmann | 04401 927-277 | |
Sandra Albers | 04401 927-394 | |
Sina Vosgerau | 04401 927-392 | |
Stefanie Ellinghusen | 04401 927-395 | |
Susanne Gecer | 04401 927-620 |
Bezeichnung:
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare zum Download:
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