
Was erledige ich wo?
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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Alexander Boener | 04401 927-214 |
Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
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Andrea Lueers | 04401 927-420 | |
Andrea Spiekermann | 04401 927-213 | |
Andrea Thienken | 04401 927-293 |
Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
mit Anfangsbuchstabe Familienname L-Z |
Antoan Massarra | 04401 927-226 | |
Astrid Wefer | 04401 927-290 | |
Brigitte Koehler | 04401 927-382 | |
Doris Fuerste | 04401 927-439 | |
Frank Osterloh | 04401 927-460 | |
Gaby Stuehrenberg | 04401 927-460 | |
Hans-Werner Keil | 04401 927-460 | |
Heike Scheller | 04401 927-449 | |
Hella Buesing | 04401 927-432 | |
Jacqueline Giehl | 04401 927-421 | |
Janina Baer-Zimmermann | 04731 84-320 | |
Jasmin Gerloff | ||
Johanna Stuehrenberg | 04401 927-651 | |
Juergen Langenberg | 04401 927-233 | |
Kirsten Thuemler | 04401 927-423 | |
Martina Dunker | 04401 927-217 | |
Melanie Busche | 04401 927-419 | |
Monika Osterndorff | 04401 927-216 | |
Petra Henkel | 04401 927-306 |
Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
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Regina Schaefe | 04401 927-258 | |
Ronald Plugge | 04401 927-460 |
Leistungsbeschreibung
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.
Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre
Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Punktabbau auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Informationen zur Löschung von Punkten auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Informationen zur Überliegefrist auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Flyer Rund um den Punkt auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Punktekatalog (Stand: 28.04.2020) auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
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