
Was erledige ich wo?
26919 Brake (Unterweser)
26919 Brake (Unterweser)
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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Anja Torkler | 04401 927-539 | |
Antje Kalus | 04401 927-527 | |
Beate Behl | 04401 927-511 | |
Britta Evers | 04401 927-515 | |
Christian Theilen | 04401 927-521 | |
Dirk Segger | 04401 927-514 |
Infektionsschutz Meldung
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Gertrud Boelke | 04401 927-543 | |
Ilka Schulz | 04401 927-516 | |
Ines Damm | 04401 927-654 | |
Kirsten Kuilert | 04401 927-509 | |
Klaus Brose | 04401 927-629 | |
Patrick Disse | 04401 927-521 | |
Pauline Schohr | 04401 927-513 |
Infektionsschutz Meldung
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Petra Sichau | 04401 927-516 | |
Susanne Huth | 04401 927-528 | |
Tanja Pancescu | 04401 927-524 | |
Thomas Bartsch | 04401 927-518 | |
Ute Hillje | 04401 927-526 | |
Volker Blohm | 04401 927-512 |
Leistungsbeschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Teaser
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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