
Was erledige ich wo?
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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André Wilkens | 04401 927-612 | |
Christine Jatsch | 04401 927-371 | |
Jenna Wohlers | 04401 927-461 | |
Karin Exner | 04401 927-462 | |
Katrin Korbmacher | 04401 927-225 | |
Mario Schulenberg | 04401 927-278 | |
Mark Joneleit | 04401 927-227 | |
Petra Diekmann | 04401 927-277 | |
Sandra Albers | 04401 927-394 | |
Sina Vosgerau | 04401 927-392 | |
Stefanie Ellinghusen | 04401 927-395 | |
Susanne Gecer | 04401 927-620 |
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
An wen muss ich mich wenden?
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
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