
Was erledige ich wo?
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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Andrea Lueers | 04401 927-420 | |
Andrea Spiekermann | 04401 927-213 | |
Andreas Hoppe | 04401 927-341 | |
Andreas Hoppe | 04401 927-341 |
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
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Antoan Massarra | 04401 927-226 | |
Astrid Wefer | 04401 927-290 | |
Brigitte Koehler | 04401 927-382 | |
Doris Fuerste | 04401 927-439 | |
Frank Osterloh | 04401 927-460 | |
Gaby Stuehrenberg | 04401 927-460 | |
Hans-Werner Keil | 04401 927-460 | |
Heike Scheller | 04401 927-449 | |
Hella Buesing | 04401 927-432 | |
Jacqueline Giehl | 04401 927-421 | |
Janina Baer-Zimmermann | 04731 84-320 | |
Jasmin Gerloff | ||
Johanna Stuehrenberg | 04401 927-651 | |
Juergen Langenberg | 04401 927-233 | |
Kirsten Thuemler | 04401 927-423 | |
Martina Dunker | 04401 927-217 | |
Melanie Busche | 04401 927-419 | |
Monika Osterndorff | 04401 927-216 | |
Regina Schaefe | 04401 927-258 | |
Ria Meinardus | 04401 927-330 | |
Ria Meinardus | 04401 927-330 |
Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
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Leistungsbeschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühr: EUR 105,00 - 160,00
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Gebühr: EUR 55,00 - 95,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.
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