
Was erledige ich wo?
Name | Telefon (tagsüber) | Zuständigkeiten |
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André Wilkens | 04401 927-612 | |
Christine Jatsch | 04401 927-371 | |
Jenna Wohlers | 04401 927-461 | |
Karin Exner | 04401 927-462 | |
Katrin Korbmacher | 04401 927-225 | |
Mario Schulenberg | 04401 927-278 | |
Mark Joneleit | 04401 927-227 | |
Petra Diekmann | 04401 927-277 | |
Sandra Albers | 04401 927-394 | |
Sina Vosgerau | 04401 927-392 | |
Stefanie Ellinghusen | 04401 927-395 | |
Susanne Gecer | 04401 927-620 | |
Ulrich van Triel | 04401 927-212 |
Brandschutz
für Brake (Unterweser), Wesermarsch |
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Vorbeugender Brandschutz beginnt mit der Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und geht bis zur Beratung von Architekten und Bauherren.
Der vorbeugende Brandschutz beginnt bei der Aufstellung von Bauleit-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, die zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden dienen, werden bei Baugenehmigungsverfahren bewertet. Konkret gibt es Hinweise z.B. zur Löschwasserversorgung, Flucht- und Rettungswegen, aber auch zum Einbau von Brandmeldeanlagen und zur Festlegung der Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und trennender Bauteile.
Eine regelmäßige Überprüfung von Gebäuden und Einrichtungen mit erhöhtem Brandrisiken, wie Industrie- und Gewerbeobjekte, Altenheime und Schulen dient der Sicherheit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, großen selbständigen Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an den o. a. Ansprechpartner_in.
Voraussetzungen
- Einwohnerin/Einwohner, die/der
- für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und
- das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport
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