
Sie sind Corona-Positiv oder eine Kontaktperson?Informieren Sie sich hier, was bei einem positiven Selbsttest/Antigen-Schnelltest in einer Teststelle oder bei einem positiven PCR-Test zu tun ist. |
Positiv getestet? Weitere Antworten und Informationen:
Wenn Ihr SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Test in einer Teststelle oder Ihr Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) positiv ist, müssen Sie Folgendes tun:
- Absondern (nach Hause gehen) und persönliche Kontakte einstellen, auch zu Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben.
- Sollte die positiv getestete Person eine Schule, eine Kindertagesstätte oder Krippe besuchen, informieren Sie die Einrichtung über die Absonderung.
- PCR-Test veranlassen: Dazu dürfen Sie die Absonderung verlassen. Aber: Auf dem Weg zur und von der Teststelle/Arztpraxis Kontakte vermeiden, FFP2-Maske tragen, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
- Enge Kontaktpersonen über Ihre mögliche Infektion informieren.
- Was ist ein enger Kontakt?
- Alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben (Familie, Wohn-/Lebensgemeinschaft, etc.), sofern diese Personen im oben genannten Zeitraum anwesend waren.
- Personen, zu denen Sie länger als zehn Minuten Kontakt hatten und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten haben und keine OP- oder FFP2-Maske getragen haben.
- Personen, mit denen Sie ohne OP- oder FFP2-Maske direkt gesprochen haben (sogenannter face-to-face-Kontakt). In dieser Situation spielt die Gesprächsdauer keine Rolle. Es reichen schon kurze Kontakte aus.
- Personen, die direkten Kontakt zu Ihren Atemwegs-Sekreten oder Körperflüssigkeiten hatten (zum Beispiel Küssen, Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund-Beatmung, etc.)
- Absondern (nach Hause gehen) und persönliche Kontakte einstellen, auch zu Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben.
- Haus/Wohnung dürfen nicht verlassen werden. Einzige Ausnahme ist, wenn Ihr Leben in Gefahr ist oder ein medizinischer Notfall eintritt.
- Gesundheitsamt über das Online-Verfahren kontaktieren.
- Sollte die positiv getestete Person eine Schule, eine Kindertagesstätte oder Krippe besuchen, informieren Sie die Einrichtung über die Absonderung.
- Enge Kontaktpersonen über Ihre Infektion und deren freiwillige Absonderung informieren. Kontaktpersonen sind nicht mehr zur Absonderung verpflichtet.
- Was ist ein enger Kontakt?
- Alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben (Familie, Wohn-/Lebensgemeinschaft, et cetera), sofern diese Personen im oben genannten Zeitraum anwesend waren.
- Personen, zu denen Sie länger als zehn Minuten Kontakt hatten und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten haben und keine OP- oder FFP2-Maske getragen haben.
- Personen, mit denen Sie ohne OP- oder FFP2-Maske direkt gesprochen haben (sogenannter face-to-face-Kontakt). In dieser Situation spielt die Gesprächsdauer keine Rolle. Es reichen schon kurze Kontakte aus.
- Personen, die direkten Kontakt zu Ihren Atemwegs-Sekreten oder Körperflüssigkeiten hatten (zum Beispiel Küssen, Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund-Beatmung, etc.)
Hier können Sie Ihr positives PCR-Ergebnis online an das Gesundheitsamt melden.
Wer selbst einen positiven PCR-Test hat oder als Sorgeberechtigter für eine andere Person diese Meldung vornimmt, füllt über den digitalen Antragsassistenten des Gesundheitsamtes ein entsprechendes Online-Formular aus. Am Ende des Vorgangs bekommt die Bürgerin oder der Bürger einen Bescheid, den sie oder er ausdrucken und als Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen kann. Nach dem Abschicken werden alle eingegebenen Daten SSL-verschlüsselt übertragen und dem Gesundheitsamt elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sie haben einen positiven PCR-Test, benötigen aber Hilfe beim Online-Verfahren? Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an das Gesundheitsamt unter 04401 927-710 oder 927-738.
Es ist kein Freitesten aus der Quarantäne mehr erforderlich.
Durch den rasanten Anstieg der Corona-Fälle auch im Landkreis Wesermarsch kommt das Gesundheitsamt kaum noch bei der Kontaktpersonennachverfolgung hinterher. Deshalb liegt der Fokus nach wie vor darauf, die positiv Getesteten zu ermitteln. Die Absonderungsverordnung erlaubt ein solches Vorgehen und es bedarf keines formalen Bescheides mehr, da die Infizierten ihre Kontaktpersonen informieren. Das Gesundheitsamt appelliert bei diesem Verfahren an die Eigenverantwortung und Vernunft aller Betroffenen, um die Zahlen einzudämmen.
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Gesundheit
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