
Impfstatistik Wesermarsch |
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Landkreis/Landes-regierung informiert ... | Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03. > das Meldeportal |
Meldungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ab 16. März
Ab dem 15. März 2022 gilt bundesweit, also auch in Niedersachsen, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Eine diesbezügliche Meldung der Einrichtungen steht ab dem 16. März ausschließlich über das zu dem Zeitpunkt freigeschaltete
>> Meldeportal des Landes Niedersachsen
zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie eine entsprechende Anleitung zur
>> Erklärung der Handhabung des Meldeportals [pdf]
Bitte beachten:
Das Gesundheitsamt kann weder Impftermine vergeben, noch sonstige Auskünfte zum Impfablauf erteilen. Für Allgemeine Auskünfte zum Thema Impfen wurde die nebenstehende Impf-Hotline eingerichtet.
Für weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) zu den Corona-Schutzimpfungen stehen Ihnen ebenfalls die nebenstehenden Links der Bundes- und Landesregierung zur Verfügung.
Corona-Impfstatus

>> Infos & Zahlen zum
Fortschritt der Covid-19-Impfung
[Quelle: impfdashboard.de, RKI, BMG]