
Gesundheits- und Gewässeraufsicht
Unsere Leistungen: |
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Infektionsschutz |
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Wer dringend eine Bescheinigung benötigt, um arbeiten zu können, meldet sich bitte beim Gesundheitsamt in Brake unter der Tel.Nr. 04401 927-515. In Ausnahmefällen kann eine vorübergehende Bescheinigung ausgestellt werden. Das Gesundheitsamt weist außerdem darauf hin, dass der Zugang ausschließlich über den Haupteingang und aufgrund der allgemeinen Zugangsregelungen nur nach vorheriger Terminabsprache und die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske gewährt wird. Um die Anmeldung vor Ort zügig abwickeln zu können, wird darum gebeten, dass die Teilnehmer_innen ihren erforderlichen Personalausweis und die Belehrungsgebühr in Höhe von 27,00 Euro (möglichst passend) vorhalten. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist online unter dem nachfolgenden Link möglich. |
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Die Zuständigkeit für die Teilnahme zur Belehrung liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in der die Tätigkeit erstmalig aufgenommen werden soll. >> direkt zur Ameldung beim Gesundheitsamt in Brake |
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Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Gesundheit
Rönnelstraße 10
26919 Brake
Telefon: 04401 927-511
Telefax: 04401 4285
Die jeweils zuständigen
Ansprechpartner_innen
sind den einzelnen
Bereichen zu entnehmen.
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung