
Gesetzlicher Auftrag
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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Nach Vorgabe der Niedersächsischen Verfassung, Art.3, Abs. 2, Satz 3 ist die Umsetzung des Grundrechts auch Aufgabe des Landkreises Wesermarsch. |
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine
ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Umsetzung dieses Auftrages. Die Bestellung und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verankert. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten heißt es dort: "Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen mit, die Auswirkung auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft haben“ (§9 Abs. 2 S. 2 NKomVG).
Seit 1993 ist Ulla Benhold als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte durch den Kreistag bestellt und fördert die Umsetzung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Wirkungskreis des Landkreises Wesermarsch. Konkret hat sie Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen auf ihre Gleichstellungsrelevanz hin zu prüfen. Dabei gibt es u. a. folgende Arbeitsbereiche:
- Die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern betrifft die betriebliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fachspezifische Themen mit Gleichstellungsrelevanz.
- In Fachausschüssen, in politischen Arbeitskreisen und im Kreistag arbeitet sie mit gewählten Poltikern und Politikerinnen des Kreistages zusammen, die der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags ebenfalls verpflichtet sind.
- Die Öffentlichkeitsarbeit des Referats für Gleichstellungsfragen - Frauenbüro erstreckt sich über Fachvorträge, Fachveranstaltungen und Veröffentlichungen.
- Die externe Zusammenarbeit erfolgt mit Gruppen, Verbänden und Institutionen in Arbeitsgemeinschaften und Projekten.
- Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachkräfte können sich zu Gleichstellungsfragen beraten lassen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden.
Wenn Sie sich für gesetzliche Grundlagen zum Thema Gleichberechtigung interessieren, können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:
- Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sollten Sie Fragen zu der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten oder zu bestimmten Aufgabengebieten haben, können Sie die Gleichstellungsbeauftragte gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Landkreis Wesermarsch
Referat für Gleichstellungsfragen
- Frauenbüro -
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Ansprechpartnerin:
Maren Ozanna
Gleichstellungsbeauftragte
Zimmer: 240
Telefon: 04401 927-288
Telefax: 04401 3471
E-Mail:
gleichstellungsbeauftragte@lkbra.de
Sekretariat:
Stefanie Wöbken
Tel. 04401 927-366
Sprechzeiten:
Montag - Freitag nach
Vereinbarung